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   BPatG, 14.01.2020 - 3 Ni 2/19 (EP)   

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https://dejure.org/2020,15076
BPatG, 14.01.2020 - 3 Ni 2/19 (EP) (https://dejure.org/2020,15076)
BPatG, Entscheidung vom 14.01.2020 - 3 Ni 2/19 (EP) (https://dejure.org/2020,15076)
BPatG, Entscheidung vom 14. Januar 2020 - 3 Ni 2/19 (EP) (https://dejure.org/2020,15076)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.02.2015 - X ZR 76/13

    Stabilisierung der Wasserqualität - Beurteilung der Widerruflichkeit eines

    Auszug aus BPatG, 14.01.2020 - 3 Ni 2/19
    Denn für die Ausführbarkeit der umschriebenen technischen Lehre nach Art. 138 Abs. 1 Buchst. b) EPÜ spielt es keine Rolle, ob hierbei auch die Vorteile erreicht werden, die der Erfindung in der Beschreibung zugeschrieben werden (BGH GRUR 2015, 472 Rn. 36 - Stabilisierung der Wasserqualität).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2019 - 15 U 71/18

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine für Tintenstrahlaufzeichnungen

    Die Beklagte zu 1) reichte die aus dem Anlagenkonvolut B&B1 ersichtliche Nichtigkeitsklage vom 06.07.2017 (früheres Az.: 4 Ni 64/17 (EP), nunmehr Az.: 3 Ni 2/19 (EP)) beim Bundespatentgericht ("BPatG") ein, über die bislang keine Endentscheidung ergangen ist.

    Die Beklagten beantragen, unter Abänderung des am 13.09.2018 verkündeten Urteils des Landgerichts Düsseldorf, Az. 4a O 22/17, die Klage abzuweisen, hilfsweise den Rechtsstreit bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die gegen das Klagepatent am 6.07.2017 erhobene Nichtigkeitsklage (Az. 3 Ni 2/19) auszusetzen.

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2019 - 15 U 72/18

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine für Tintenstrahlaufzeichnungen

    Dem im Parallelverfahren I-15 U 71/18 vorgelegten - den Parteien bekannten - Hinweisbeschluss des BPatG zum Az. 3 Ni 2/19 vom 06.08.2019 ist überdies zu entnehmen, dass geringe Anteile polymerisierbarer Komponenten möglicherweise untaugliche Ergebnisse in Bezug auf die Härtungsgeschwindigkeit und die Filmqualität herbeiführen, was möglicherweise die Brauchbarkeit der Erfindung in Frage stellen könnte, dahingehend, dass in solchen Fällen die langsam gehärtete Zusammensetzung geforderten Spezifikationen noch nicht genügt.
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